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Die Empfängerüberprüfung bei Überweisungen kommt
Foto: Stepniak

Die Empfängerüberprüfung bei Überweisungen kommt

Lesedauer: ca. 2 Min. | Text: _Redaktion _RDN

Ab dem 5. Oktober 2025 setzt die Sparkasse Vest Recklinghausen eine neue gesetzliche Pflicht im Zahlungsverkehr um: die Empfängerüberprüfung.

Ziel des Gesetzes ist es, den Überweisungsverkehr noch sicherer zu machen und Überweisungen an eine falsche Empfängerin oder einen falschen Empfänger sowie mögliche Betrugsversuche zu verhindern.

Künftig wird bei jeder Überweisung oder Echtzeitüberweisung in Euro der eingegebene Name der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen. Ein abweichendes Ergebnis der Prüfung wird der Zahlerin oder dem Zahler angezeigt, die dann entscheiden können, ob die Überweisung dennoch ausgeführt wird.

Die Empfängerüberprüfung ist ein weiterer Baustein zur Bekämpfung von Betrug im Zahlungsverkehr und soll zu einer nachhaltigen Reduzierung von Betrugsfällen beitragen. Sie ergänzt die zahlreichen bestehenden Sicherheitsmaßnahmen der Sparkasse Vest.

Damit Zahlerinnen oder Zahler die Empfängerüberprüfung reibungslos nutzen können, können Rechnungsstellende einen Beitrag leisten. Dazu müssen aus der Rechnung die Angaben zu Zählungsempfängerin oder Zahlungsempfänger klar und eindeutig hervorgehen – insbesondere die zur IBAN und der zugehörige Name der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers. Die Sparkasse Vest unterstützt ihre Firmenkunden dabei, entsprechende im Zahlungsverkehr genutzte Aliasbezeichnungen zu hinterlegen.

So funktioniert das neue Sicherheitssystem

Die Sparkasse Vest fragt bei der Empfängerbank an, ob Name und IBAN zusammenpassen. Die Antwort zeigt eines von drei möglichen Ergebnissen:

  • Name und IBAN stimmen überein
  • Name und IBAN stimmen nahezu überein –nur in diesem Fall wird zusätzlich der korrekte Name angezeigt
  • Name und IBAN stimmen nicht überein

Das abweichende Ergebnis erscheint direkt nach der Eingabe der Überweisungsdaten.

Die Zahlerin oder der Zahler entscheiden aber stets selbst, ob sie die Zahlung freigeben. Bei Unstimmigkeiten sollten sie direkt die Zahlungsempfängerin bzw. den Zahlungsempfänger kontaktieren. So lassen sich Missverständnisse schnell klären.

Die Empfängerüberprüfung ist nur bei Zahlungskonten möglich. Festgeld-, Kredit- oder Sparkonten sind davon ausgenommen. Die Empfängerüberprüfung erfolgt nicht nur im Online-Banking. Auch bei Überweisungen, die unmittelbar in Anwesenheit der Kunden oder des Kunden am Schalter erfasst werden, wird sie durchgeführt.

Zusätzliche Kosten für die Überprüfung fallen nicht an.

Auch bei Daueraufträgen und Terminaufträgen, die ab Oktober 2025 eingerichtet oder geändert werden, wird die Empfängerüberprüfung spätestens ab dem 9. Oktober 2025 einmalig durchgeführt. Laufende Daueraufträge sind davon nicht betroffen.

Zunächst gilt die Empfängerüberprüfungspflicht für Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Euroraums. Bis zum 9. Juli 2027 wird die Verpflichtung auf alle Mitgliedstaaten der EU ausgeweitet. Island, Liechtenstein und Norwegen können sich ebenso anschließen.

Info
Sparkasse Vest Recklinghausen

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